Urteil: Apple muss keine 13 Milliarden an Irland bezahlen

Das EuG (Gericht der europäischen Union) hat am 15.07.2020 befunden, dass die steuerliche Behandlung von Apple in Irland keine unzulässige staatliche Beihilfe darstellt, so wie es ursprünglich die europäische Kommission entschieden hat. Das bedeutet, dass Apple keine 13 Milliarden an Irland bezahlen muss bzw. umgekehrt Irland darauf verzichten darf.
Sowohl Apple wie auch Irland selbst (!) hat gegen die Entscheidung der europäischen Kommission aus dem Jahre 2016 geklagt. Es bleibt abzuwarten, ob die europäische Kommission dagegen Einspruch erhebt. Geprüft werde es jedenfalls genau, wie EU-Kommissarin Margrethe Vestager bereits mitteilte.

Nichts desto trotz zeigt dieses Urteil und die Niederlage der EU wieder einmal, wie schlecht die internationalen und europäischen Steuerregeln aufgestellt sind und die bisherigen Mittel völlig unzureichend sind, um Steuergeschenke an Großkonzerne einzudämmen.

Wie von STEUERPECKEN.AT seit langem gefordert, lässt sich die Steuerflucht der Konzerne nur mit Änderungen in den nationalen Steuergesetzen bekämpfen. Auf internationaler bzw. EU-Ebene wird hier niemals eine Einigung zustande kommen, denn in der EU ist Einstimmigkeit in dieser Sache notwendig und die ist mit Ländern wie Irland, Malta, Luxemburg, usw. nicht zu erreichen!

Daher muss in Österreich eine Änderung des § 12 Abs. 10 KÖStG erfolgen. Näheres dazu hier…

Die österreichische Regierungsparteien sowie die Oppositionsparteien müssen daher aufgefordert werden, diese entsprechenden Änderungen umzusetzen. Schicken Sie dafür eine Forderungs-Email an die Parteien!